Anwaltskosten

Die Gebühren des Anwalts und damit die im Normalfall dem Mandanten entstehenden Kosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem Vergütungsverzeichnis (VV).


Eine Erstberatung wird von Rechtsanwalt Sohm in der Regel mit 100,- € berechnet.


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt es der Rechtsanwalt, eine Deckungszusage einzuholen. Wird bei Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes eine solche Deckungszusage erteilt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche Kosten.


Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen oder beziehen Sie Sozialleistungen, ist es möglich, dass der Staat die Anwaltskosten übernimmt. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: die Beratungshilfe für Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit sowie die Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren bzw. eine beabsichtige Klage.


Zu den hier angesprochenen Fragen wird Sie der Rechtsanwalt gerne und ausführlich beraten. Bitte zögern Sie nicht, bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung die Frage der Gebühren anzusprechen.